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Green Finance in der Kritik – Transparenz statt Farbenspiele gefragt

In gut zwei Wochen ist es soweit: Mit der zweiten Stufe der EU-Offenlegungsverordnung treten strengere Regeln für nachhaltige Fonds in Kraft. Unter den Asset Managern wächst deshalb die Verunsicherung darüber, was in Zukunft noch als nachhaltig gelten darf. Gerade diejenigen, die vielleicht etwas zu vorschnell ihren Fonds einen dunkelgrünen Anstrich verpasst haben, rudern nun zurück. Die Glaubwürdigkeit der Finanzbranche beim so wichtigen Thema Nachhaltigkeit steht auf dem Spiel. Dabei gehört nicht viel dazu, Vertrauen bei den Investoren aufzubauen und zu bewahren. 

Dass es nicht einfach werden würde, die Finanzbranche in Sachen Nachhaltigkeit auf den richtigen Weg zu bringen und die weltweiten Kapitalströme in einen ökologischen Umbau der Wirtschaft zu lenken, dürfte allen Beteiligten schon klar gewesen sein, als sie auf dem G20-Gipfel in China vor sechs Jahren erstmals das Thema „Green Finance“ auf die Tagesordnung hoben. Dennoch war und ist es richtig und in Zeiten der Klimaerwärmung und zunehmenden Naturkatastrophen auch absolut alternativlos, „Big Finance“, also die großen Finanzinstitutionen wie Banken und Fonds dazu zu bewegen, dass Billionen von Dollar an Investitionen umgeleitet werden. In Europa hat die EU-Kommission für dieses Ziel vor gut anderthalb Jahren einen Gang höher geschaltet und erste technische Standards für die Offenlegungsverordnung festgelegt. 

Grüne Farbe im Angebot

In diesem Baukasten fanden sich die berühmten Artikel 8 und 9, mit denen sich Fonds den Stempel „nachhaltig laut Offenlegungsverordnung“ aufdrücken konnten. Davon wurde auch reichlich Gebrauch gemacht, denn nachhaltiges Investieren war in aller Munde und viele wollten sich die quasi staatliche anerkannte Marketing-Maßnahme nicht entgehen lassen. Dies hat dazu geführt, dass seitdem zahllose neue Fonds auf den Markt gekommen sind und viele bislang nicht nachhaltige Fonds mindestens mal zu „hellgrünen“ Artikel-8-Fonds umdeklariert wurden. Einige von ihnen übersprangen sogar eine Kategorie und galten von da an als „dunkelgrün“ nach Artikel 9 der Offenlegungsverordnung. Da es an verbindlichen Vorgaben dafür mangelte oder diese noch sehr vage waren, konnten Anbieter ihre Fonds weitgehend selbst in eine der Kategorien einordnen. Und so hatten plötzlich auch ganz normale Aktienfonds mit altbekannten Namen im Portfolio einen nachhaltigen Impact nach eben jenem Artikel 9. 

Aus „dunkelgrün“ wird wieder „hellgrün“

Dass dies nicht lange gut gehen sollte, war abzusehen. Seit einigen Woche wird die Finanzbranche in Form von immer neuen Anschuldigungen über angebliches und vor allem vorsätzliches Greenwashing aufgeschreckt. Auch weil sich Klagen der Verbraucherschützer gegen Anbieter häufen, geht vor allem unter den großen Fondshäusern die Angst um, etwas voreilig die Lücke ausgenutzt zu haben und jetzt, wo es in Sachen Reporting und Transparenz konkreter wird, mangels konkreter Fakten den Kürzeren ziehen zu müssen. So schnell wie die Anbieter mit dem grünen Anstrich fertig waren, so schnell scheinen sie jetzt zumindest die Sättigung aus dem „Grün“ zu nehmen. Zu Recht, wie eine Analyse von Morningstar zeigt: Der Research-Anbieter schätzt, dass weniger als fünf Prozent der Artikel-9-Fonds die aktuellen EU-Anforderungen erfüllen. Damit könnten in den kommenden Wochen und Monaten hunderte weitere Fonds herabgestuft werden. Dass es nun so kommt, schadet allerdings der Glaubwürdigkeit einer gesamten Branche bei einem Thema, bei dem es genau auf diese ankommt. 

Transparenz lautet das Gebot der Stunde

Umso wichtiger ist es, dass Anbieter, die ihren Fonds nicht nur mal eben so einen grünen Anstrich verpasst haben, sondern sich dem Thema Nachhaltigkeit und im Falle des Artikel 9 auch dem Impact Investing von Beginn an verschrieben haben, ihre nachhaltigen Anlagephilosophien auch transparent kommunizieren. Wer so handelt, braucht keine Angst vor der zweiten Stufe der Offenlegungsverordnung zu haben, die mit dem Jahreswechsel in Kraft tritt. Dabei geht es neben Inhalt, Methoden und der Präsentation von Informationen und Vorlagen für vorvertragliche Offenlegungen sowie wiederkehrende periodische Offenlegungen auch um das Reporting (negativer) ESG-Auswirkungen durch die Veröffentlichung von Principal Adverse Impacts (PAIs).

Impact Investing – das neue ESG

Egal ob Anbieter oder Investor – wer am Ende wirklich einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten will, muss einen Schritt weitergehen. In unserem MainSky Active Green Bond Fund finden sich nur Investments, die einen nachweisbaren und positiven Effekt für die Umwelt oder auf die Gesellschaft haben. Alle Emittenten müssen zudem eine positive Ausrichtung auf die ökologischen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen besitzen. Diese sind Teil der Agenda 2030 und unterteilt in ökonomische, soziale sowie ökologische Ziele. Der Standard-ESG-Filter, der den Ausschluss von unethischen Geschäftsfeldern oder Geschäftspraktiken regelt, ist für uns allein nicht ausreichend. 

Nachhaltige 275 Billionen Dollar bis 2050

So, denken wir, kann Greenwashing in jedem Falle vermieden werden. Allerdings sehen auch wir noch Bedarf zur Nachjustierung und Konkretisierung durch die Aufsichtsbehörden. Dies in Kombination mit einer ausreichenden Datenlage kann aber dann für die notwendige Transparenz gegenüber Investoren sorgen. Was bleibt, ist der Trend zu mehr Nachhaltigkeit in der Finanzbranche, auch weil noch ein enormer Investitionsbedarf für die Erreichung der Klimaziele besteht. McKinsey zufolge müssen bis 2050 ganze 275 Billionen Dollar investiert werden, um das Netto-Null-CO2-Emissionsziel zu erreichen. Jede zweite Emission von Euro-Unternehmensanleihen dürfte den Beratern zufolge ab 2023 als Green Bond auf den Markt kommen.

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